Vierzehn Jahre ohne politische Konsequenz: Wir jammern nicht, wir klagen!

Ein 2001 verkündetes wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.

„Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Das wollen wir nicht länger hinnehmen!“, betont Norbert Kloidt, zuständig für den Bereich Finanzen und Steuern im geschäftsführenden Vorstand des Familienbundes im Erzbistum Paderborn. „Mit unserer Kampagne machen wir mobil gegen politische Ignoranz und verhelfen Familien zu mehr Gerechtigkeit!“ Es sei dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht – auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schafften keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neugestaltung setze Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus, so Norbert Kloidt. Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen.

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