Wer soll das bezahlen? Vielleicht ... - Teil 4

von Redaktion Familienbund

Der Countdown zur Bundestagswahl am 26. September 2021 läuft. Diese Zeit möchten der Caritasverband und der Familienbund im Erzbistum Paderborn nutzen, um Möglichkeiten der Finanzierung unserer Sozialversicherungen zu beleuchten. Hierzu haben wir einige Statements von Fachfrauen und -männern aus Verbänden und Parteien angefragt, die wir wöchentlich vorstellen. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Positionen, sondern zeigen die Vielschichtigkeit des Themas durch unterschiedliche Facetten und Sichtweisen auf.

Unter dem Motto „Wer soll das bezahlen? Vielleicht….“ möchten wir Stimmen zur Bürgerversicherung allgemein einholen, möchten die unterschiedlichen Varianten der Familienversicherung diskutieren und die Frage stellen, ob die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ein geeigneter Finanzierungsweg wäre.


Unser Gesundheitswesen steht nach der Pandemie, vor allem jedoch aufgrund des demografischen Wandels vor enormen, auch finanziellen Herausforderungen. Wir werden keinesfalls mit Leistungseinschränkungen darauf reagieren. Eine solidarische, am Einkommen orientierte Beitragsfinanzierung ist gerechter als Leistungseinschränkungen oder den Ausbau der Eigenbeteiligungen. Denn das trifft kranke Menschen mit geringem Einkommen besonders hart.
Mit unserem Modell der Bürgerversicherung wollen wir alle Bürgerinnen und Bürger in die solidarische Finanzierung einbeziehen, auch die privat Versicherten. Zudem sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Krankenversicherung klar definiert und steuerfinanziert sein. Wir wollen allerdings kein im Kern steuerfinanziertes System, das abhängig vom jährlichen Haushalt des Bundes ist. Auch moderate Beitragssatzsteigerungen können wir auf Dauer nicht ausschließen, denn der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt und Personalkosten führen schlicht zu Mehrausgaben.
Wir beziehen die PKV-Versicherten in die solidarische Finanzierung ein, indem sie genau wie GKV-Versicherte einen einkommensabhängigen Beitrag an den Gesundheitsfonds zahlen. Im Gegenzug erhalten sie einen Zuschuss zu ihrer privaten Versicherungsprämie in Höhe dessen, was auch gesetzliche Krankenkassen pro Kopf für einen vergleichbaren Versicherten erhalten würden. Die Einbeziehung von privat Versicherten in den Solidarausgleich führt zu einer längerfristigen finanziellen Stabilisierung der Krankenversicherung. PKV-Versicherte mit geringen Einkommen und chronischen Erkrankungen werden entlastet.
Künftig sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner eigenständig krankenversichert und so ab Geburt individuell abgesichert sein. Kinder und andere Personen, die kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, werden von der Beitragszahlung befreit. Das gilt auch für privat Versicherte. So ist gewährleistet, dass alle verlässlich durch eine Krankenversicherung geschützt sind und niemand überfordert wird.
Da in der Bürgerversicherung alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten zur Finanzierung unseres Gesundheitswesens beitragen sollen, wollen wir perspektivisch alle Einkommensarten in die Beitragsbemessung einbeziehen. Auch über eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wird zu reden sein. Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze planen wir hingegen nicht. Das dürfte auf viel Widerstand in der Bevölkerung stoßen und würde die Idee der Bürgerversicherung diskreditieren. Bei der Heranziehung aller Einkommen ohne Kappungsgrenze wären Versicherungsbeiträge von mehreren 10.000 oder sogar 100.000 Euro pro Jahrdenkbar. Solche Beiträge stünden kaum noch in einem Verhältnis zum abzusichernden Risiko.
Maria Klein-Schmeink, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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