Nach Beschluss des Brückenteilzeitgesetzes im Bundestag: Deutschland fehlt weiterhin ein familienfreundliches Teilzeitgesetz
von Redaktion Familienbund
Der Familienbund der Katholiken bedauert, dass der Deutsche Bundestag gestern das Brückenteilzeitgesetz ohne jede familienfreundliche Handschrift beschlossen hat. Der Verband begrüßt zwar die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts durch die Große Koalition als eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland. „Grundlegendes Manko des Gesetzes ist jedoch, dass gesamtgesellschaftlich wert-volle Motive zur Reduzierung der Arbeit wie Pflege oder Erziehung in Familien nicht vorrangig berücksichtigt werden“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. Er erinnerte an die Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Gregor Thüsing in der öffentlichen Anhörung zum Gesetz: „Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will."
Berlin, den 19. Oktober 2018 – „Gerade auch die berufliche Situation von Müttern lässt das Gesetz außer Acht“, sagte Hoffmann weiter. „Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch des Gesetzes Gebrauch machen.“ Der greife erst in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten und dann auch nur für einen von 15 Mitarbeitern. Erst ab Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gelte der Anspruch ohne Einschränkung.
„Deutschland bräuchte dringend ein Teilzeitgesetz mit sozialen Anspruch. Denn Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1“
„Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität wäre es nötig gewesen, das Rückkehrrecht allen Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern zu ermöglichen. Diese Grenze ist auch in anderen Gesetzen eine etablierte Größe, so im Teilzeit- und Befristungs- sowie im Pflegezeitgesetz“, betonte Hoffmann. „Hier muss auch die Wirtschaft endlich ihre hohe Innovationsfähigkeit unter Beweis stellen! Eine Berücksichtigung von gesamtgesellschaftlich rele-vanten Sozialkriterien zur Reduzierung der Arbeitskraft wäre prioritär gewesen, um den hohen Leistungsdruck von Eltern zwischen Beruf und Familie zu mindern, gerade auch jenen, die sich in ihren mittleren Lebensjahren oftmals in einer höchst fordernden Sandwich-Position befinden: Sie pflegen neben ihren Kindern auch noch ihre Eltern. Deutschland bräuchte dringend ein Teilzeitgesetz mit sozialen Anspruch. Denn Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1!“